6 Monate Haft? Solikundgebung für den angeklagten Aktivisten. Gegen die Kriminalisierung der Gegenprotese gegen den 1000-Kreuze-Marsch// 8.9. // 11 Uhr // Amtsgericht Münster

Veranstaltungsbeschreibung

Im Zusammenhang mit den Gegenprotesten zum 1000-Kreuze-Marsch des letzten Jahres wird einer Person „gefährliche Körperverletzung“ und „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit tätlichem Angriff“ vorgeworfen. Der Vorwurf der „gefährlichen Körperverletzung“ wird aus dem angeblichen Zünden eines Rauchtopfes konstruiert. Der Vorwurf „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ ist schon seit Langem ein beliebter Paragraph, wenn es darum geht linke Proteste zu kriminalisieren. Seit der Verschärfung des Paragraphen mit der Einführung des Vorwurfs „tätlicher Angriff“ reicht bsplw.

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