"Rassismus im Recht. Die Konstruktion eines Anderen in den Integrationsgesetzen" von Hanah Abucar
Das Integrationsrecht hat eine Doppelfunktion: zum einen soll es Ausschlüssen entgegenwirken, zum anderen (re-)produziert es sie auch. Gesellschaftliche und rechtliche (rassistische) Ausschlüsse bleiben wenig beachtet. Stattdessen wird in neoliberaler Logik die Leistung der sich zu Integrierenden in den Vordergrund gestellt. Doch schon die Wortwahl Integration suggeriert eine homogene Dominanzgesellschaft, in die sich die „Anderen“ einpassen sollen.