Liebe Freundinnen und Freunde,
daran, wie der NSU-Prozess gelaufen ist, lässt sich viel kritisieren. Ich möchte nur auf einen Punkt hinweisen: Das vor einem Jahr in München gesprochene Urteil reduziert den NSU auf ein isoliertes Trio mit vier Helfern. Selbst der Angeklagte Andre Eminger, der nachweislich den engsten Kontakt zu den drei untergetauchten Nazis hatte, wurde nicht als Mitglied der terroristischen Gruppe gewertet. Nach dem Urteilsspruch kamen er, ebenso wie der Mitangeklagte Ralf Wohlleben, auf freien Fuß. Das Urteil sendete ein fatales Signal an die zahlreichen anderen Unterstützerinnen und Unterstützer aus. Es lautete: Es passiert euch nichts, ihr kommt damit davon.
Wir müssen davon ausgehen, dass die noch laufenden Verfahren der Bundesanwaltschaft gegen weitere Unterstützer*innen bald sang- und klanglos eingestellt werden. Die Bundesanwaltschaft und die Verfassungsschutzbehörden haben kein Interesse daran, dass ganze Ausmaß des NSU-Netzwerks aufzuklären. Ihr Interesse ist Staats-Schutz im Wortsinne. Das hieß in den letzten Jahren vor allem, Schutz von V-Leuten, Verdunklung ihrer Rolle und der sie führenden Verfassungschützer.
Oder in den Worten des damaligen Geheimdienstkoordinators Hans-Dieter Fritsche vor dem Bundestag; „Es dürfen keine Staatsgeheimnisse bekannt werden, die ein Regierungshandeln unterminieren.“
Eine kleine Randbemerkung sei an dieser Stelle erlaubt: Fritsche, dieser oberste Hüter der deutschen Staatsgeheimnisse, wechselte nach der Regierungsübernahme der schwarz-blaubraunen Koalition in Österreich übrigens in den Stab des Innenministers Herbert Kickl, den er dann in Geheimdienst-Sachen beriet. Sein dienstliches Wissen nahm er natürlich mit und stellte es diesen Rechtsradikalen von der FPÖ zur Verfügung. Ein Verfahren wegen „Geheimnis- und Landesverrat“, wie es Fritsche damals gegen die Journalist*innen von netzpolitik.org angestrebt hatte, wurde gegen Fritsche natürlich nicht eingeleitet….
Zurück zur Wirkung des NSU-Urteils auf die militante Neonazi-Szene: Auch der Nazi Stephan E. ist davon ausgegangen, er komme mit dem Mord an Walter Lübcke davon. Es war ein Hautpartikel mit einer DNA-Spur, die zu seiner Verhaftung führte. Noch ist unklar, ob Stephan E. alleine handelte. Vieles spricht für die Tat eines Netzwerks. Klar ist aber auf jeden Fall: E. ist kein isolierter Außenseiter, sondern war seit Jahrzehnten Teil der militanten Neonazi-Szene in und um Kassel. Er hatte Kontakt zu wichtigen Personen von „Combat 18“, dem selbsterklärten „bewaffneten Arm von Blood & Honour“.
„Combat 18“ hat nicht erst seit der „Reunion“ vor einigen Jahren Strukturen in Deutschland. Bereits zu Zeiten der NSU-Morde gab es „Combat 18“-Zellen, u.a. in den Tatortstädten. In Dortmund – hier kann die Existenz der Zelle, ihre Mitglieder und ihre damalige Bewaffnung als gesichert gelten – und aller Wahrscheinlichkeit nach auch in Kassel.
Die Erkenntnisse über den mutmaßlichen Mörder von Walter Lübcke und dessen Helfer müssen Anlass sein, auch den NSU-Mord an Halit Yozgat am 6.4.2006 genauer zu untersuchen. Dieser Mord ist ein Schlüsselereignis in der NSU-Mordserie, denn danach wurde die Ceska-Serie abgebrochen.
Am Tatort befand sich zur Tatzeit ein Mitarbeiter des hessischen Verfassungsschutzes, Andreas Temme, der angeblich weder die Pistolenschüsse gehört noch die Leiche von Halit Yozgat gesehen haben will; der sich nicht bei der Polizei als Zeuge zur Verfügung stellte; und der – bis heute – von der Spitze der hessischen Regierung gedeckt wird.
Ein V-Mann von Temme, eine Nazi namens Benjamin G., hatte enge Kontakte in die militante Kasseler Szene – auch zu den „Combat 18“-Nazis. Er muss auch Stephan E. gekannt haben. Mit diesem V-Mann telefonierte Temme 2006 kurz bevor er sich in das Internetcafe von Halit Yozgat begab.
Es gibt aber noch mehr Nazis aus dem direkten Umfeld von Stephan E., die in den NSU-Ermittlungen auftauchen. E. besorgte sich seine Waffen von einem Neonazi aus dem Kreis Höxter. An diesen Waffenlieferanten vermittelt hatte ihn wiederum ein Kasseler Neonazi namens Markus H.. Er wohnte in unmittelbarer Nähe des Internetcafes von Halit Yozgat und wurde deshalb 2006 von der Polizei überprüft. Auch H. entstammt der militanten Kasseler Neonazi-Szene. Ebenso wie übrigens Corryna G., eine militante Neonazistin, die in der Zeit vor dem Mord an Halit Yozgat bei Freigängen aus der Haft mehrfach dessen Internetcafe aufsuchte. Alle genannten Neonazis aus Kassel haben bzw. hatten Kontakte zu einem der führenden Köpfe von „Combat 18“, nämlich zu Stanley R.
Sind also die gleichen Neonazis, die vielleicht schon Unterstützungshandlungen beim NSU-Mord an Halit Yozgat begangen haben, auch für den Mord an Walter Lübcke verantwortlich? Diese Frage ist dringend zu klären!
Es muss aber auch betont werden: Rechte Morde, Anschläge und Anschlagspläne haben nicht erst seit dem NSU-Urteil vor einem Jahr zugenommen. Diese Entwicklung setze früher ein – und sie ist auf das engste verknüpft mit der rassistischen Agitation gegen Asylsuchende und Zuwanderer*innen. Die rechte Gewalt nahm bereits ab 2014 massiv zu.
Eine wesentliche Kraft, deren Hetze dazu beiträgt, dass Einzelne oder Gruppen zu dem Ergebnis kommen, jetzt helfe nur noch (tödliche) Gewalt, um den beschworenen Untergang des deutschen Volkes abzuwenden, ist die AfD. Durch die AfD und ihr Umfeld wurde Lübcke überhaupt erst als „Volksverräter“ und Ziel markiert.
Die AfD reagierte wie üblich: Ein Teil ihrer Funktionäre verunglimpfte den Ermordeten weiter – so nannte Wolfgang Gedeon den Mord an Lübcke einen „Vogelschiss“ – andere wie Alice Weidel brillierten mit einer Mischung aus Heuchelei und Unverschämtheit. Weidel schrieb: „Abrüstung ist das Gebot der Stunde“, damit meinte sie aber nicht ihre eigene Klientel, sondern ergänzte „GroKo vergiftet politisches Klima in Deutschland spätestens seit 2015“.
Wie reagiert der Rest der Politik? Aus der CDU war erst mal wenig zu hören. Dann machte Peter Tauber deutlich, dass er seiner ehemaligen Parteifreundin Erika Steinbach eine Mitschuld an der Hetze gegen Lübcke gab – was natürlich richtig ist. Aber zugleich falsch weil undemokratisch und Ausdruck autoritärer Staatsvorstellungen ist, was Tauber dann in die Diskussion warf: Man könne doch mal über den Entzug von Grundrechten, z.B. der Versammlungsfreiheit, für „Verfassungsfeinde“ nachdenken. Genauso falsch ist es übrigens, erneut die Kompetenzen des Verfassungsschutzes zu erweitern.
Die naheliegendste Forderung wurde aus Kreisen der herrschenden Politik nicht formuliert: Endlich mit der unsäglichen Hetze gegen Migrant*innen aufzuhören, endlich die nationalistische Stimmungsmache beenden, endlich die Menschenrechtsverletzungen und die Abschottungs- und Entrechtungspolitik einzustellen!
Doch dies wird von der herrschenden Politik nicht kommen. Diese Forderungen müssen wir – immer wieder, lautstark – erheben.
Die herrschende Politik wird auch in künftig das nationalistische Ticket ziehen und rechtspopulistische Parolen von sich geben, weil es ihre einziger Umgang mit den multiplen Krisenerscheinungen des aktuellen Kapitalismus ist.
Und weil es immer richtig ist, sollten wir als Forderung noch ergänzen: Verfassungsschutz abschaffen!