Politische und juristische Hintergründe des PKK-Verbots in Deutschland und der Türkei
Mit Mahmut Sakar, Rechtsanwalt
Seit 2002 wird auf Betreiben der Türkei, die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) auf der Terrorliste der EU geführt. Letzte Woche wurde vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg höchstrichterlich geurteilt: Das war Unrecht – zumindest für die Jahre 2014 bis 2017.
Ab 1.1.2018 wird die PKK allerdings „zu Recht“ auf der genannten Terrorliste geführt, weil das vor 4 Jahren angestrengte Verfahren lediglich auf die Jahre bis 2017 ausgedehnt werden konnte.
Bereits letzten Herbst urteilte ein Belgisches Gericht, dass die PKK keine Terrororganisation sei, sondern „Bürgerkriegspartei in einem bewaffneten Konflikt“. Der fortgesetzte Krieg des türkischen Staats gegen die KurdInnen sei zurecht als bewaffneter Konflikt gemäß Völkerrecht und als innerstaatlicher Konflikt zu bewerten.
Was bedeutet das alles politisch und juristisch für die PKK, ihre sog. „Schwesterparteien“, die ihr nahestehenden Organisationen des Demokratischen Konföderalismus und die vielfältige kurdische Freiheitsbewegung insgesamt.
Was bedeutet das für das Fahnenverbot der YPG/YPJ in Deutschland, das ja ausschließlich mit der Listung der PKK auf eben jener EU-Terrorliste begründet wurde.
Dies und viele Fragen mehr wollen wir mit euch diskutieren.
Eingeladen haben wir dazu Mahmut Sakar, seit mehr als 10 Jahren in Köln lebender politischer Geflüchteter, war in der Türkei Rechtsanwalt Abdullah Öcalans während des Verfahrens, das mit einem - zur Zeit lediglich ausgesetzten (!) - Todesurteil für den Mitbegründer der PKK endete .
Die Veranstaltung findet zweisprachig in Türkisch und Deutsch statt.