Link zum Stream findet ihr auf der Homepage des Netzwerk Rechtskritik: https://netzwerkrechtskritik.noblogs.org/
2017 blockierten Aktivist*innen das Braunkohlekraftwerk Weisweiler, was dazu führte, dass das Kraftwerk für mehrere Stunden fast vollständig heruntergefahren werden musste. Durch die Aktion wurden circa 26.000 Tonnen CO2 nicht ausgestoßen. Im Nachgang kam es zu einem Strafprozess vor dem Amtsgericht Eschweiler gegen einige der Aktivist*innen. Dabei wurde erstmalig in einem deutschen Prozess versucht mit dem Rechtfertigungsgrund Klimanotstand zu argumentieren. Das Gericht folgte dem nicht und verurteilte die Aktivist*innen in der ersten Instanz, wenn auch nicht hinsichtlich aller angeklagter Delikte. Die Aktivist*innen haben dagegen Berufung eingelegt. In der Diskussionsveranstaltung soll es um die Frage nach Klimanotstand als Rechtfertigungsgrund für zivilen Ungehorsam im Klima-Aktivismus gehen und darum, ob der Prozess dennoch erfolgreich war. Bisher ist der Klimanotstand als Rechtfertigungsgrund in Deutschland nicht als solcher anerkannt, in der Schweiz hingegen wurde er zuletzt erstmalig von einem Gericht akzeptiert. Auch jenseits davon nehmen Gerichtsprozesse im Zusammenhang mit mangelnden staatlichen Bemühungen um Klimaschutz zu.
Diese und weitere spannende Aspekte wollen wir gemeinsam mit unseren Referent*innen, zwei Aktivist*innen und einem sie verteidigenden Rechtsanwalt, diskutieren.
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Die Veranstaltung findet im Rahmen der Umwelt(un)rechtreihe statt, die vom Netzwerk Rechtskritik organisiert wird.
Ankündigungstext der Vortragsreihe:
Die Population der Kormorane auf den Galapagosinseln ist so hoch wie noch nie, die Feinstaubbelastung in Großstädten ist auf ihrem niedrigsten Stand seit Jahren und durch den Shutdown erreicht Deutschland 2020 erstmals sein Klimaziel. Die Auswirkungen des Corona-Stillstands mögen uns glauben lassen, dass die Forderungen der Klimagerechtigkeitsbewegung hinfällig geworden sind. Wie jedoch die staatlichen Rettungen von Lufthansa und der Automobilindustrie zeigen, wird die entstandene Verbesserung der Klima- und Umweltsituation wohl schon bald wieder kapitalistischen Wachstumslogiken zum Opfer fallen.
Wo stehen wir also umwelt- und klimapolitisch tatsächlich? Welche Rechte haben eigentlich Tiere und Ökosysteme und (wie) können diese effektiv durchgesetzt werden? Welche Veränderungen braucht der rechtliche Status Quo? Können umweltrechtliche Klagen strategisch für einen sozialen und ökologischen Wandel genutzt werden und welche Möglichkeiten bietet das Informationsfreiheitsgesetz? Wie können Konzerne, die für einen Großteil des CO2-Ausstoßes verantwortlich sind, zur Rechenschaft gezogen werden? Und welche Rolle spielt bei dem Ringen um mehr Aufmerksamkeit für Klimaschutz ziviler Ungehorsam? Rechtfertigt der Klimanotstand zivil- oder strafrechtlich relevantes Handeln? Und was können wir aus den Kämpfen (vor allem) im Globalen Süden lernen?
Diese und weitere spannende Fragen zum Thema Umwelt(un)recht wollen wir in vier Veranstaltungen in vier verschiedenen Städten in NRW erörtern. Alle Vorträge finden online statt.
Münster: „FragDenStaat“ zum Thema Umwelt(un)recht – Wie kann Recht zum ökologischen Wandel beitragen? – 12.11.2020, 19 Uhr auf dem YouTube-Kanal Digital Radikal Münster
Köln: Rechtfertigungsgrund Klimanotstand? – Die Blockade des Kraftwerks Weisweiler und ihre juristische Verteidigung – 25.11.2020, 18:30 Uhr
Bochum: Lliuya vs. RWE – Der privatrechtliche Kampf für mehr Klimagerechtigkeit – 08.12.2020, 19 Uhr
Bonn: Die Natur als Subjekt im Recht – Zur Frage, ob die Natur und nichtmenschliche Lebewesen klagbare Rechte haben können – 17.12.2020, 18 Uhr