Schwangerschaftsabbruch? Die aktuelle Rechtslage
- Vortrag der Juristin Maria Hendel
In diesem Jahr wurde der § 219a StGB gestrichen, der Ärzt*innen verboten hatte, über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren. Jedoch ist der Schwangerschaftsabbruch weiterhin im § 218 Strafgesetzbuch geregelt und damit nicht legal sondern nur unter bestimmten Bedingungen straffrei.
Woher kommt dieses Gesetz und was genau regelt es eigentlich? Wie hat es sich im Laufe der Zeit entwickelt und welche Änderungen wären denkbar? Die Juristin Maria Hendel geht diesen Fragen im Vortrag „Schwangerschaftsabbruch? Die aktuelle Rechtslage“ nach und beleuchtet dabei sowohl die Vergangenheit der § 218 und 219a als auch die (juristische) Bedeutung des Gesetzestextes. Dabei ist das Ziel, die Gesetzeslage auch für Nicht-Jurist*innen verständlich darzustellen.
Nach dem Vortrag wird die Ausstellung “Schwangerschaftsabbruch früher und heute” eröffnet und Sie können sich bei Getränken und Snacks mit dem Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung ins Gespräch kommen.
Bald auch auf der Website der Stadtbücherei zu finden: https://www.stadt-muenster.de/buecherei/startseite.html
Bei Fragen könnt ihr euch an eintretenfuerselbstbestimmunggmail.com wenden (Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung)