Vortrag: Faire Repräsentation durch Paritätsgesetze? Frauenquoten für den Bundestag aus gleichheitsrechtlicher und intersektionaler Perspektive

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Paritätsgesetze sollen den Frauenanteil in den Parlamenten anheben – durch eine Quotierung der von den Parteien einzureichenden Wahllisten. Gegen die Landesparitätsgesetze aus Thüringen und Brandenburg zogen AfD und NPD vor die Landesverfassungsgerichte, die die Regelungen als verfassungswidrig erklärten. Parität sei unvereinbar mit demokratischen Grundsätzen und der formalisierten staatsbürgerlichen Gleichheit. Auch das Bundesverfassungsgericht lässt Skepsis gegenüber der Begründung von Parität mit dem Demokratieprinzip erkennen.

Die Paritätsdebatte fördert dabei grundsätzlich diametrale, historisch erwachsene Verständnisse von Gleichheit im Staat zutage. Dem formalisierten steht ein materialer Gleichheitsbegriff gegenüber, der meint: Die Gesellschaft und damit die demokratischen Partizipationsbedingungen sind ungleich. Ausschlüsse in der politischen Sphäre gelte es aufzuholen. Denn den staatlichen Herrschaftsanspruch rechtfertigt nur die gleiche Freiheit der Rechtsunterworfenen. Dem wollen wir aus verfassungs- und demokratietheoretischer Perspektive nachspüren. Wir reflektieren Recht als Machtinstrument und hinterfragen mit einem postkategorialen Ansatz die Notwendigkeit von Kategorisierungen: Welche Kategorien sind relevant? Und wer kategorisiert eigentlich? Frauen sind nicht die einzige unterrepräsentierte Gruppe – die Paritätsforderung steht vor intersektionalen Herausforderungen und muss sich antiessentialistischer Kritik stellen. Der Vortrag wird auch auf die jüngere Rechtsprechung eingehen: Läutet der Karlsruher Beschluss zur „Dritten Option“ einen Verständniswandel ein hinsichtlich Geschlecht und sozialer Ungleichheit? Wo ist der Unterschied zwischen Antidiskriminierung und positiven Maßnahmen – und was darf wer als Grundrecht fordern?

Anschließend wollen wir Utopien diskutieren. Kann Repräsentation in der modernen Massendemokratie gelingen? Wie funktioniert eigentlich Repräsentation – politiktheoretisch und verfassungsrechtlich? Brauchen wir Vetorechte für betroffene Gruppen?

Lea Rabe promoviert zu Paritätsgesetzen aus intersektionaler Perspektive an der der WWU Münster. Die verfassungsrechtliche Arbeit verarbeitet Ansätze der kritischen Rechtsforschung, den Legal Gender Studies und stellt interdisziplinäre politiktheoretische Bezüge her.

Hier könnt ihr der Veranstaltung auf Zoom beitreten:

https://wwu.zoom.us/j/67766168038?pwd=NUowejZXVUk0MU55YS9odzgyUmc3dz09

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