Gelangen Flüchtende nach Europa, ist ihre Odyssee häufig noch nicht zu Ende. Viele berichten von schlimmen Erfahrungen an den europäischen Außengrenzen. Gewaltvorwürfe und sogenannte „Pushbacks“ durch Frontex, Grenzbehörden und Polizei werden seit Langem dokumentiert. Auch nach der Einreise in die Europäische Union erwartet Schutzsuchende in vielen Ländern weiteres Elend. Zwar sieht das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) bestimmte Rechte für Asylsuchende vor, diese Standards werden jedoch nicht in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen umgesetzt. Unterbringung in behelfsmäßigen Lagern oder Formen freiheitsbeschränkender Unterbringung, unzureichende Versorgung mit Lebensmitteln, eingeschränkter Zugang zu medizinischer Unterstützung sowie fehlende Integrationsperspektiven prägen den Alltag vieler Geflüchteter auch innerhalb der Europäischen Union.
Um diesen Lebensumständen zu entgehen, reisen viele Menschen weiter nach Deutschland und beantragen hier (erneut) Asyl. Dabei kommt es auch zu rechtlich umstrittenen Grenzkontrollen und Zurückweisungen an den deutschen Grenzen. Aufgrund der Vorgaben des GEAS besteht zudem die Möglichkeit, dass Asylanträge in Deutschland abgelehnt werden und die betroffenen Personen in einen anderen europäischen Staat überstellt werden sollen. Ergänzend haben Verschärfungen im Asylbewerberleistungsgesetz die Lebensbedingungen dieser Personengruppe weiter eingeschränkt und sollen Anreize zur „freiwilligen“ Ausreise setzen.
Die Reform des GEAS, die ab Juni 2026 greift und mit zusätzlichen Einschränkungen für Geflüchtete verbunden ist, dürfte die beschriebene Situation weiter verschärfen.
Die rechtlichen Mechanismen und Hintergründe dieser Entwicklungen sowie Unterstützungsmöglichkeiten für Betroffene sollen an diesem Abend erläutert und gemeinsam diskutiert werden.
Die Referentin ist Antonia Plettenberg. Sie ist Rechtsanwältin und Referentin für Kirchenasyl im Caritasverband für die Diözese Münster.