Tabu Schwangerschaftsabbruch - Fakten und Meinungen aus Gesellschaft, Medizin und Politik

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Podiumsdiskussion

Donnerstag, 06.12.2018 um 19Uhr

Veranstaltet von den Kritischen Mediziner*innen Münster



Welches Wissen zu Schwangerschaftsabbrüchen wird Medizinstudierenden vermittelt?
Wie verhält sich die Politik zu diesem Thema?
Wird der Versuch unternommen, der derzeitigen Versorgungslücke zu begegnen?

Bedarf zu diskutieren? Wir sagen JA!

Am 06.12. kommen hierzu:
- Maria Klein-Schmeink, MdB 
Bundestagsabgeordnete für Münster und Sprecherin für Gesundheitspolitik der grünen Bundestagsfraktion
- PD Dr. med. Ralf Schmitz
Universitätsklinikum Münster/ Klinik für Geburtshilfe
- Claudia Leiking
ProFamilia
- Detlef Merchel
Facharzt für Frauenheilkunde
- Eva Ehlers
Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung

auf dem Podium zusammen und jede*r ist herzlich eingeladen, im Publikum Platz zu nehmen. 
Wir wollen das Tabu brechen. Uns austauschen, dazu lernen, vernetzen. Kommt vorbei!


****************** Mehr Info unten *********************

Die Rechtslage zu Schwangerschaftsabbrüchen ist in Deutschland durch die §§ 218 - 219b des Strafgesetzbuchs, das Embryonenschutzgesetz und das Schwangerschaftskonfliktgesetz § 12 geregelt.
Grundsätzlich ist ein Schwangerschaftsabbruch rechtswidrig. Er kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Straffrei ist ein Abbruch innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen nur nach spezieller Beratung, bei kriminologischer Rechtfertigung oder bei Bestehen einer medizinischen Indikation. 

Ärzt*innen, die öffentlich über die Möglichkeit des Schwangerschaftsabbruchs informieren, werden angezeigt und schuldig gesprochen. Laut § 219a drohen ihnen bis zu zwei Jahre Haft oder Geldstrafen. Der Fall der verurteilten Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel ist seit Monaten in den Medien präsent. 

Werben Mediziner*innen für die Beendigung von Leben?
Oder ist es ihre Pflicht, Patient*innen über die Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs zu informieren?
Wo überhaupt finden ungewollt Schwangere Beratung und Unterstützung?
Und welche Gespräche gehen einer Entscheidung gegen oder für einen Schwangerschaftsabbruch voraus?

 

Wenn sich ungewollt Schwangere für einen Abbruch entscheiden wird es schwierig. Laut einem Medienbericht ist die Zahl der Arztpraxen und Kliniken in Deutschland, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, heute 40 % niedriger als noch im Jahr 2003. In vielen Regionen Deutschlandsmüssen ungewollt Schwangere für einen Schwangerschaftsabbruch weite Strecken auf sich nehmen. In Münster verbleibt voraussichtlich nur noch eine Ärztin, die instrumentelle Abbrüche, welche nicht unter die sogenannte medizinische Indikation fallen, durchführt.

 

Welches Wissen zu der Thematik wird Medizinstudierenden vermittelt?

Wie verhält sich die Politik zu dieser Thematik?

Wird der Versuch unternommen, der Mangelversorgung zu begegnen?

Bedarf zu diskutieren? Wir sagen JA!

Wir wollen das Tabu brechen. Uns austauschen, dazu lernen, vernetzen. Kommt vorbei! 

 

 

* Diskriminierendes Verhalten jedweder Art ist unerwünscht und wird nich