Wegen der Corona-Pandemie fällt der jährlich im März stattfindende 1000 Kreuze-Marsch dieses Jahr aus. Damit wird auch der Gegenprotest des breiten ‚Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung Münster‘aus SPD, Grünen, LINKE, Volt, FDP, Gewerkschaften, pro familia NRW und weiteren Verbände und Vereine nicht stattfinden.
Bündnissprecherin Christine Schmidt: „Dass die Abtreibungsgegner*innen ihre antifeministische und oft auch homo-und transfeindliche Gesinnung nicht auf die Straße tragen werden, freut uns natürlich. Sollte der Marsch im Herbst nachgeholt werden, wird das Bündnis erneut einen Protest organisieren.“
Dennoch hat der Kampf für sexuelle Selbstbestimmung in diesem Jahr eine besondere Relevanz. Der §218 StGB, der den Schwangerschaftsabbruch verbietet, wird am 15. Mai 150 Jahre alt. Im Rahmen der bundesweiten Kampagne “150 Jahre Widerstand §218” plant das Bündnis in Münster am 15. Mai eine Veranstaltung.
Christine Schmidt: “Der Kampf für sexuelle Selbstbestimmung geht weiter. Der §218 StGB stellt seit 1871 den Schwangerschaftsabbruch in Deutschland in verschiedenen Formen unter Strafe. Aktuell führt dasin Kombination mit anderen gesetzlichen Regelungennicht nur zu praktischen Hürden, etwa in der Informationsbeschaffung, sondern trägt auch stark zur gesellschaftlichen Stigmatisierung bei. Der Schwangerschaftsabbruch ist ein regulärer Bestandteil der medizinischen Versorgung von Frauen und darf als solcher nicht kriminalisiert werden.“