Antifeministische Forderungen und Diskurse gehören untrennbar zur Politik der extremen Rechten. Die antifeministische Konstruktion ,natürlicher‘ Zweigeschlechtlichkeit, eine damit verknüpfte hierarchische Geschlechterordnung sowie die vermeintliche Natürlichkeit von Heterosexualität und biologischer Fortpflanzung sind Kernbestandteile extrem rechter Ideologiebildung Gleichzeitig sind solche Vorstellungen von Geschlecht und Sexualität anschlussfähig an die Gesamtgesellschaft. Entsprechende Deutungen und Feindbilder begegnen uns ebenso in gesellschaftlichen Debatten rund um die Themen Gender, Geschlechterforschung und Gleichstellungspolitik. Die Feindbilder Feminismus und Gender als Symbol gesellschaftlichen Wandels kommt darüber hinaus eine Scharnierfunktion zwischen der extremen Rechten und der ‘Mitte der Gesellschaft’ zu.
Ausgehend von konkreten Beispielen werden im Vortrag aktuelle Politiken gegen Feminismus, (dekonstruktivistische) Gender-Theorien und Gleichstellungspolitiken in den Blick genommen. Nicht zuletzt wird auch der Begriff Antifeminismus präzise erfasst und sein Verhältnis zum inzwischen weit verbreiteten Term ,Antigenderismus‘ kritisch diskutiert.
Die Referentin Judith Goetz ist Literatur- und Politikwissenschafterin, Mitglied der Forschungsgruppe Ideologien und Politiken der Ungleichheit sowie des Forschungsnetzwerks Frauen und Rechtsextremismus. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen bei Rechtsextremismus und Frauen*/Gender sowie Antifeminismus. Zuletzt erschienen die von ihr mit herausgegebenen Sammlbände „Untergangster des Abendlandes. Ideologie und Rezeption der rechtsextremen ’Identitären’“ (2017) und „Rechtsextremismus: Band 3: Geschlechterreflektierte Perspektiven“ (2019).
Samstag, 29. Juni 2019
Leo:16-Kneipe, Herwarthstraße 7, Münster
organisiert von: Antifaschistische Linke Münster in Kooperation mit dem Autonomen Frauenreferat des AStA der Uni Münster
Hinweis der Veranstalter*innen: Mitglieder extrem rechter und rechtspopulistischer Parteien oder Organisationen, sowie Personen, die der rechten Szene angehören oder mit ihr sympathisieren oder in der Vergangenheit durch rassistische Wortbeiträge aufgefallen sind und Veranstaltungen gestört haben, sind von der Teilnahme an den Veranstaltungen ausgeschlossen. Die Veranstalter*innen behalten sich vor von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen.