150 Jahre Paragraf 218 sind genug!
Am 15. Mai 1871 wurden die Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch im ersten Reichsstrafgesetzbuch verabschiedet. Auch heute, 150 Jahre später, sind Schwangerschaftsabbrüche nach §218 StGB eine Straftat. Die Regelung im Strafgesetzbuch entmündigt Betroffene und verweigert ihnen eine würdevolle, selbstbestimmte Entscheidung.
Auch die medizinische Versorgungssituation wird kritisch, da immer weniger Ärzt*innen Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Ärzt*innen dürfen zudem auf ihren Websites nicht über Schwangerschaftsabbrüche informieren, weil der Paragraf 219a StGB dies verbietet.
Wir rufen die Politik auf, die Streichung der §§ 218 und 219 aus dem Strafgesetzbuch und eine Neuregelung des Rechts auf einen selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruch in ihren Wahlprogrammen zu verankern.
Deshalb gehen wir am 15. Mai bundesweit auf die Straße!
Das Münsteraner Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung veranstaltet am Samstag, den 15.5. um 14 Uhr, eine Kundgebung auf der Stubengasse. Zusätzlich zur Kundgebung findet von 11 bis 16 Uhr ein Gallery Walk statt, auf dem Passant*innen sich über die Geschichte des § 218 StGB informieren können. Mit der lokalen Liedermacherin Hanna Meyerholz gibt es auch ein musikalisches Programm.