Arbeitsrecht für Anfänger*innen

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Fast alle Studierenden jobben. Oft sind es so genannte Minijobs oder kurzfristige Beschäftigungen. Geringe Löhne und schlechte Arbeitsbedingungen sind weit verbreitet. Bezahlter Urlaub, Auszahlung von Überstunden oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall? Nicht selten Fehlanzeige. Doch auch für (Mini-)Jobber*innen oder studentische Beschäftigte gelten Arbeitsrechtsstandards, und Verstöße dagegen sind an der Tagesordnung. Anstatt sich über den Tisch ziehen zu lassen, kann mensch sich auch zur Wehr setzen - individuell oder als Belegschaft.

Eine Einführung mit der FAU Münster im Rahmen der "Kritischen O-Wochen"